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Hallo ich habe ein Brief bekommen da steht ich Kriege 1066 € zzgl 2/3 des übersteigenden Betrages. 

???? Was wollen die ????  Mir damit sagen? ??

 15.02.2019
 #1
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War der Brief gelb und kam vom Amtsgericht ?

 

Ansonsten bräuchte man noch den übersteigenden Betrag, um sagen zu können, wieviel Geld es gibt.

 15.02.2019
 #2
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Von Amtsgericht 1066€ zzgl 2/3 vom pfändbaren Gehalt 

 15.02.2019
 #3
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Also eigentlich ist das hier glaube ich das falsche Forum für solche Fragen. Aber da ich mich in der Materie halbwegs auskenne, hier ein paar Infos:

 

Wieviel von Deinem Gehalt weggeht, kannst Du hier ausrechnen lassen:

 

https://www.aok-business.de/nc/nordwest/tools-service/rechner/pfaendungsrechner/

 

"Unterhaltsberechtigte" können Deine Kinder sein, wenn sie bei Dir wohnen oder Du für sie Unterhalt zahlst.

 

Auch Deine Gattin / Dein Gatte kann unterhaltsberechtigt sein, wenn sie bzw. er selbst zu wenig Geld verdient.

 

Mehr Unterhaltsberechtigte Personen = mehr von Deinem Gehalt bleibt bei Dir.

 

Wenn allerdings ein Unterhaltsberechtigter selbst Geld von Dir haben will (also nicht Quelle oder Otto oder sowas, sondern speziell Deine Kinder) gelten andere (niedrigere) Freigrenzen. Aber wie man das ausrechnet, weiß ich nicht.

 

Zu Deiner Frage: 1.066 ist der Grundfreibetrag für Leute, die weder Kinder noch Ehegatten versorgen (0 Unterhaltsberechtigte), wobei der heutzutage eigentlich höher ist (1122 € + ein paar Cent, glaub ich).

 

Wenn Du mehr als 1.066 € verdienst, kannst Du (zumindest in Deutschland) von jedem pfändbaren  € ca. 20 Cent behalten. Genau ausrechnen kann man es entweder mit dem oben verlinkten Rechner oder anhand des §850c ZPO

 

https://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html

 

in Verbindung mit dem §32a EStG

 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

 

Wer immer schon mal Formeln in Gesetzen sehen wollte: §32a EStG erfüllt diesen Wunsch.

 18.02.2019
bearbeitet von Trotzdem  18.02.2019

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